Exklusiv-Training mit lukasfootball AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen // Fußball Exklusiv-Training mit lukasfootball


1. Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen digitalen Anmeldeformular erfolgen. Eine (telefonische) Voranmeldung ist nicht möglich. Der Erziehungsberechtigte steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer in vollem Umfang ein. Der Vertrag kommt mit der Absendung zustande und bei Erhalt des Tickets oder Rechnung. Sie erhalten direkt nach dem Eingang eine elektronische Rechnung.


2. Rücktritt durch den Vertragspartner (Teilnehmer)

Der Vertragspartner kann jederzeit vor dem Beginn des Exklusiv-Trainings vom Vertrag zurücktreten und den Teilnehmer abmelden. Die Abmeldung muss schriftlich (per E-Mail an den Anbieter) erfolgen. Erstattungsfähig sind bei Abmeldung vom Exklusiv-Training:
bis 4 Wochen vor Beginn des Exklusiv-Trainings: 100% des Teilnehmerbetrages
bis 2 Wochen vor Beginn des Exklusiv-Trainings: 50% des Teilnehmerbetrages
0 bis 13 Tage vor Beginn des Exklusivtrainings: 0% des Teilnehmerbetrages

Entscheidend für den Lauf der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. 

Erkrankt der Teilnehmer, kann der Vertragspartner vor Beginn des Exklusiv Trainings in Schriftform den Vertrag kündigen. Mit Vorlage eines ärztlichen Attest kann die (teilweise) Zahlung des Teilnehmerbetrages umgangen werden. Bei einem Abbruch des Exklusiv Trainings aufgrund einer Krankheit oder Verletzung der teilnehmenden Person wird das Teilnahmeentgelt nicht auch nicht anteilig erstattet.

Mit dem Rücktritt sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.


3. Absage des Exklusiv Trainings

Der Anbieter hat das Recht, das Exklusiv Training aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit von Trainern und Betreuenden ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt) abzusagen. Die Teilnehmenden werden hierüber unter den in ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle einer Absage der Veranstaltung im Voraus wird der bereits bezahlte Teilnehmerbetrag vollständig zurückerstattet.


4. Ausschluss von der Teilnahme

Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. bei Nichtzahlung des Teilnehmerbetrages oder wiederholter, maßgeblicher Störung der Veranstaltung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses kann der Teilnehmerbetrag nicht erstattet werden.


5. Haftung des Anbieters

Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und oder Beschädigung von Bekleidung, Ausrüstung, Wertsachen und sonstiger persönlicher Gegenstände. Der Leistungsumfang umfasst keine Verwahrungspflicht. Außerdem übernimmt der Anbieter auch keine Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder an Dritten. Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Wegschäden und Schäden an der jeweiligen Einrichtung der Übungsgelegenheit. Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:
die gewissenhafte Vorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die Richtigkeit der Beschreibung
die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen


6. Versicherung

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme am Exklusiv-Training erfolgt auf eigene Gefahr ohne besonderen Versicherungsschutz durch den Veranstalter. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer der Veranstaltung verursacht wurden. Etwaige Haftpflichtschäden sind durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abzusichern. Das teilnehmende Kind ist gesund und sportlich voll belastbar. Es nimmt eigenverantwortlich am Training teil. Allergien und andere gesundheitliche Probleme sind vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Anbieter keine Haftung.


7. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so erklärt sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass der Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport veranlasst. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese Kosten dem Anbieter umgehend zu erstatten. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der Veranstaltung werden durch den Anbieter unverzüglich an den oder die Erziehungsberechtigten weitergegeben.


8. Foto- und Filmrechte

Mit Anmeldung zum Exklusiv-Training erklärt sich der Teilnehmer (bei minderjährigen Teilnehmern, der Erziehungsberechtigte) damit einverstanden, dass Fotos und Videos vom Teilnehmer des Exklusiv-Trainings aufgenommen werden dürfen. Diese können durch den Anbieter verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.


9. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.


10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Erweist sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


11. Hauptveranstalter

Molten Europe GmbH
Wiesenstr. 70 A3
40549 Düsseldorf